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Immobilienbewertung durch den
DEKRA – Sachverständigen  
Hardy Fuß aus Frechen, Köln – West
sicher und preiswert

Immobilienbewertung Frechen Hardy Fuß DEKRA Sachverständiger in Frechen Köln West
Immobilienbewertung Frechen durch DEKRA Sachverständiger Hardy Fuß Immobilienexperte Köln West
DEKRA Sachverständiger Hardy Fuß

Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungen, Häusern und sonstigen Immobilien aus Frechen, Köln – West, bin ich Ihr lokaler Partner für eine normierte und nachvollziehbare Ermittlung des jeweiligen Marktwertes in der benötigten Form.

Was ist Ihre Immobilie wert? Professionle Wertermittlung für Ihr Haus, Ihre Wohnung, Ihre Immobilie in Frechen, Rhein – Erft – Kreis und Kölner Westen

01 Ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie

Beim Kurzgutachten berücksichtige ich die gesetzlichen Anforderungen des § 194 BauGB, liste alle Werte und Rechenwege auf, die Sie auch zu Händen bekommen. Selbstverständlich erläutere ich im persönlichen Gespräch, wie ich gerechnet habe und wie der ermittelte Immobilenwert zustande kommt. Beim Kurzgutachten muss ich das Haus von innen sehen.

Ab 999,- Euro inkl. MwSt. – Kosten je nach Immobilienwert und Aufwand

Das benötige ich von Ihnen für ein Kurzgutachten

Damit ich ein Kurzgutachten für Ihre Immobilie erstellen kann, benötige ich von Ihnen folgende Unterlagen und Informationen:

  • Flurkarte
  • Grundrisse
  • Exposé
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Aktueller Auszug aus dem Grundbuch
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Energieausweis

02 Ein komplettes Verkehrswertgutachten

Dieses Gutachten nach den Anforderungen der ImmoWert-Verordnung und den dazugehörigen Richtlinien sollten Sie haben, wenn Dritte im Boot sind und alles gerichtsfest sein muss. In Deutschland ist es so geregelt, dass aufgrund bundesgesetzlicher Vorschriften von Flensburg bis Füssen alle Sachverständigen nach demselben Weg rechnen und dokumentieren müssen. Das hat den Vorteil der Vergleichbarkeit von Objekten und der Nachvollziehbarkeit der ermittelten Werte.

Diese umfangreiche Form der Ausarbeitung empfehle ich bei Krisensituationen, z.B. im Scheidungsfall. Dann können beide Parteien auf dasselbe Gutachten zurückgreifen. Eine Partei kann das Gutachten von einem Zusatzgutachter überprüfen lassen, was nur einen Bruchteil der Kosten des Erst-Gutachtens ausmacht.

Auch bei Erbengemeinschaften, für beabsichtigte Erbregelungen, bei Nießbrauch und lebenslangem Wohnrecht empfehle ich diese Form – immer dann, wenn es mehr als zwei Beteiligte gibt oder geben kann.

Für alle genannten Beispiele gilt: So gibt es keinen Streit und niemand fühlt sich übervorteilt.

Vorsicht bei Werten, die Sie aus Ihrer Bank hören! Die ermittelt in der Regel nur den Beleihungswert, der wesentlich niedriger sein muss als der Verkehrswert.

Am besten ist, Sie fragen mich. Ich berate Sie kostenlos und empfehle Ihnen das Beste für Sie – nicht für mich!

Ab 1999,- Euro inkl. MwSt. – Kosten je nach Immobilienwert und Honorarordnung, z.B. für ein Einfamilienhaus

Das benötige ich von Ihnen für ein Verkehrswertgutachten

Damit ich ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie erstellen kann, benötige ich von Ihnen folgende Unterlagen und Informationen:

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte bzw. amtlicher Lageplan
  • Baulastenauskunft
  • Altlastenauskunft
  • Miet- und Pachtverträge
  • Energieausweis
  • Anliegerbescheinigung/ erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
  • Bereits vorhandene Wertermittlungen
  • Erbbaurechtsvertrag (bei Erbbaurechten)
  • Bei Rechten in Abteilung II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
  • Bauzeichnungen/Grundrisse
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Fördermittelauskunft (bei Wohnungsbindung)
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