KfW-Förderanträge für Gebäudesanierung wieder möglich
Die Förderung für energieeffizientes Sanieren startet wieder. Neue Anträge auf KfW-Zuschüsse können ab 22. Februar wieder gestellt werden.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 16. Februar über eine Verpflichtungsermächtigung 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) locker gemacht. Damit kann die kurzzeitig gestoppte Sanierungsförderung wieder aufgenommen werden.
Nachtrag: Am 21. Februar teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit, dass die neuen Anträge auf KfW-Zuschüsse ab dem 22. Februar wieder gestellt werden können – zu den gleichen Bedingungen wie bisher. Mit der Bearbeitung der Altanträge, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar eingegangen waren, habe die Förderbank bereits begonnen.
Vom Förderstopp betroffen waren alle drei KfW-Programmbereiche: Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus/-gebäude 40 im Neubau (EH/EG40) sowie der Programmbereich Energetische Sanierung. Die BEG-Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) laufen unverändert weiter.
Quelle: Haufe Online Redaktion vom 17.02.2022