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Kochmief im Schlafzimmer kann Mietmangel sein

Kochgerüche im Schlafzimmer können eine Mietminderung rechtfertigen. Wenn dann auch noch nachts regelmäßig der Kochmief aus anderen Wohnungen in Ihr Schlafzimmer zieht, können 10 % Mietminderung angesetzt werden. Meint das Amtsgericht Berlin-Mitte.

Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in deren Schlafzimmer Kochgerüche aus der unten liegenden Wohnung eindringen, so kann das eine Mietminderung rechtfertigen. Liegt die Küche genau unterhalb der unter den Gerüchen leidenden Mieter, so können zehn Prozent Minderung gerechtfertigt sein. Insbesondere, weil die Beeinträchtigungen nachts auftreten. Auch muss der Vermieter dafür sorgen, dass der Mief aufhört. Zwar stellen Küchengerüche an sich keinen Mietmangel dar. Sind die Belastungen aber „durchgängig“ (wie hier) und stören sie die Nachtruhe, so liegt ein Mangel vor. (AG Berlin-Mitte, 122 C 156/21)


Quelle: IVD Zeitung https://ivd.net/
Foto Quelle: https://www.freepik.com/premium-photo/senior-couple-looking-out-from-window-home_13846812.htm