Eigentümerversammlung: ab wann Käufer Stimmrecht haben
Hat die Eigentümerin einer Eigentumswohnung die Wohnung an ein Ehepaar verkauft und gibt es bereits eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Paares, so muss nur das Ehepaar zur anstehenden Eigentümerversammlung eingeladen werden.
Das gelte auch dann, wenn die alte Eigentümerin noch im Grundbuch steht. Den Erwerbern stehen die Stimm- und Anfechtungsrechte zu, auch wenn sie noch nicht im Grundbuch stehen.
Quelle: LG Frankfurt am Main, 2-13 S 18/20, IVD Immo Professional West 2/2024
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