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Hausakte – Haben Sie alle(s) beisammen? Die Hausakte muß vollständig sein.

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Wetten, die Unterlagen zu Ihrem Kraftfahrzeug oder Ihrer Einbauküche sind besser in Schuss als die Akte für Ihr Einfamilienhaus? Wenn nicht, gehören Sie eher zu den Ausnahmen. Dabei ist das Haus in der Regel das teuerste, was Sie jemals erworben haben. Deshalb sollten Sie für den Fall der Fälle das Wichtigste, am besten alles beisammen haben. Die wichtigsten Dokumente finden Sie hier:

Denn wenn Sie Unterlagen erst beschaffen, wenn es dringend nötig ist, kann das Wochen dauern und sehr ärgerliche Verzögerungen sich bringen. Die wichtigsten Dokumente finden Sie hier:

Bauplan, Grundrisse und Ansichten alle Etagen sind elementar. Im Bauantrag findet sich auch meist die exakte Berechnung von Wohn-und Nutzflächen und die Berechnung des umbauten Raumes. Meist gibt es auch Geschossgrundrisse mit den m²-Angaben zur Zimmergröße. Und wenn Sie seit der Errichtung des Hauses nicht angebaut oder abgerissen haben, sind die wohl zutreffend.

Sehr wichtig ist die Baugenehmigung mit den grün gestempelten Seiten und Plänen des Bauantrags, den damals der Architekt vor dem Bau bei der Stadt vorgelegt hat. Wenn Sie die nicht haben, können Sie bei der Stadt, in der das Haus steht, Baugenehmigungen und Baubeschreibung einsehen und meistens auch kopieren. Achtung: bei einer 20-seitigen Baugenehmigung können ganz hinten auf dem letzten Blatt erhebliche Einschränkungen für die Nutzung des Hauses verzeichnet sein. Also alles ganz genau durchlesen und bei Bedarf von einem Fachmann erklären lassen.

In einem Grundbuchauszug, der beim zuständigen Amtsgericht besorgt werden kann, sind darüber hinaus die Grundstücksgröße sowie eventuelle Rechte Dritter und eventuelle Belastungen verzeichnet. Insbesondere Rechte Dritter können den Wert eines Hauses erheblich einschränken. Aus meiner geschäftlichen Praxis weiß ich, dass viele Hauseigentümer eingetragene Belastungen nicht kennen oder nicht richtig einschätzen können

Eine amtliche Flurkarte sollte in den Akten sein. Daraus sind die Grundstücksgrenzen ersichtlich. Auch die der Nachbarschaft.

Auf alle Fälle sollten Sie Sanierungsnachweise und Handwerkerrechnungen parat haben. Auf Handwerkerleistungen haben Sie in der Regel fünf Jahre Gewährleistung. Und wenn danach etwas ansteht, ist wichtig, dass der neue Handwerker sieht, was der vorhergehende gemacht hat. Auch die Wartungsnachweise müssen aufgehoben werden.

Bei Eigentumswohnungen sind unverzichtbar: die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan, die Jahreswirtschaftspläne und die Wohngeldabrechnungen. Auch die Protokolle der Eigentümerversammlungen sollen chronologisch geordnet aufbewahrt werden.

Wenn Sie sich gelegentlich hinsetzen und daran arbeiten, dass mindestens die oben genannten Unterlagen beisammen sind, wächst Ihnen das Thema nicht über den Kopf.

Eine ausführliche Liste von wichtigen Hausunterlagen, die ich für meine Bewertungen von Häusern nutze, können Sie bei mir auf der Homepage kostenfrei anfordern.

Link: https://www.iphf.de/kontakt/

Gerne bin ich Ihnen behilflich, wenn Sie Fragen zu dem Thema haben. Oder Unterstützung beim Beschaffen von fehlenden Unterlagen haben wollen. Rufen Sie mich einfach an unter 02234/435 88 70.



Quelle: Hardy Fuß mit Infos aus der IVD Zeitung

Foto Quelle: https://www.freepik.com/free-photo/relieving-stress-workplace_5535443.htm