Stelle mer uns mal janz dumm: Wat is eigentlich ein Jrundbuch?
So hätte Professor Bömmel aus dem Rühmann Film „Die Feuerzangenbowle“ die Unterrichtsstunde über das Grundbuch begonnen. Machen wir weiter, wie Bömmel es getan hätte: „Dat Jrundbuch is dat Familienstammbuch vom Jrundstück. Wenn Du nit im Stammbuch stehst, biste nit jeboren. Und wenn Du nit im Jrundbuch stehst, jehört Dir nix.“
Professor Bömmel hat recht. Unter einem Grundbuch versteht man ein Register, in das Grundstücksrechte eingetragen werden. Dieses Register wird beim regional zuständigen Amtsgericht geführt. Das einzelne Grundbuchblatt besteht aus einem Deckblatt, einem Bestandsverzeichnis und den eigentlichen inhaltlichen Eintragungen. Letztere sind in drei Abteilungen untergliedert:
Abteilung I beschreibt die jeweils aktuellen Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück und wie es zum Eigentum kam (Erbe Erwerb oder Schenkung).
Abteilung II listet Verfügungsbeschränkungen und Lasten auf, die auf einem Grundstück liegen (Wege- und Leitungsrechte zum Beispiel sowie Wohn-Nutzungsrechte etc.)
Abteilung III enthält Angaben über Grundschulden und Grundpfandrechte, mit denen die Banken für ihre Immobilienkredite abgesichert werden.
Beim Kauf eines Hauses wird die Grundbucheintragung vom Notar veranlasst und abgewickelt. Doch auch „zwischendurch“ können Eintragungen im Grundbuch verändert werden, zum Beispiel bei der Löschung von Grundpfandrechten.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Mitarbeiter im Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht. Die sind in der Regel sehr freundlich und hilfsbereit.
Zum Schluss noch eine Grundbuchweisheit von Harald Schmidt: „Jugend ist geil, steht aber nicht im Grundbuch.“ Man kann nicht alles haben…
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